
Im Fall eines unverschuldeten Unfalles haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung:
​
-
einen eigenen Sachverständigen für die Bewertung Ihres entstandenen Schadens zu beauftragen
-
einen eigenen Rechtsanwalt zur Sicherung Ihrer Ansprüche und Schadensabwicklung einzuschalten
-
Wertminderung auf Basis des von Ihrem Sachverständigen festgelegten Wertverlustes zu beantragen
-
die Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen oder den Betrag laut Gutachten auszahlen zu lassen
-
Schmerzensgeld bei Personenschäden geltend zu machen
-
einen Mietwagen oder Entschädigung für den Nutzungsaufall zu beantragen
Rufen Sie mich an - ich helfe Ihnen gern.
Das 1x1 am Unfallort
-
Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung der beteiligten Fahrzeuge notieren
-
Unfallhergang notieren, skizzieren, fotografieren
-
Bei schweren Unfällen, Personenschäden oder Uneinigkeit immer die Polizei informieren
​
Fragen? Sie erreichen mich unter:
​
0176 712 153 91
​