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Im Fall eines unverschuldeten Unfalles haben Sie das Recht, auf Kosten der gegnerischen Versicherung:

​

  • einen eigenen Sachverständigen für die Bewertung Ihres entstandenen Schadens zu beauftragen
     

  • einen eigenen Rechtsanwalt zur Sicherung Ihrer Ansprüche und Schadensabwicklung einzuschalten
     

  • Wertminderung auf Basis des von Ihrem Sachverständigen festgelegten Wertverlustes zu beantragen
     

  • die Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl durchführen zu lassen oder den Betrag laut Gutachten auszahlen zu lassen
     

  • Schmerzensgeld bei Personenschäden geltend zu machen
     

  • einen Mietwagen oder Entschädigung für den Nutzungsaufall zu beantragen
     

 

Rufen Sie mich an - ich helfe Ihnen gern.

Das 1x1 am Unfallort
  1. Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung der beteiligten Fahrzeuge notieren
     

  2. Unfallhergang notieren, skizzieren, fotografieren
     

  3. Bei schweren Unfällen, Personenschäden oder Uneinigkeit immer die Polizei informieren
     

 

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Fragen? Sie erreichen mich unter:

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0176 712 153 91

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Unfall - was nun?!

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